Leistungen
Sachverständigen Prüfungen von maschinentechnischen Einrichtungen
Der Schwerpunkt meines Leistungsangebots liegt in der sicherheitstechnischen Prüfung maschinentechnischer Einrichtungen in Veranstaltungsstätten, Theatern, Studios sowie in Produktionsstätten für Film, Fernsehen und Rundfunk.
Als von den Unfallversicherungsträgern ermächtigter Sachverständiger führe ich Prüfungen durch, die den aktuellen Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung, der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 sowie dem DGUV-Grundsatz 315-390 entsprechen.
Zum Leistungsumfang gehören:
- Abnahmeprüfungen vor der ersten Inbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfungen nach festgelegten Fristen
- Prüfungen nach wesentlichen Änderungen
- Gutachterliche Stellungnahmen zum sicherheitstechnischen Zustand von Anlagen
Geprüft werden unter anderem: Ober- und Untermaschinerie, Szenenflächen, Flugwerke, Kamerasupportsysteme, Dekorationsantriebe, Schutzvorhänge sowie weitere maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik.
Alle Prüfungen erfolgen unabhängig, nachvollziehbar dokumentiert und basieren auf den geltenden Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung – mit dem Ziel, einen sicheren Betrieb für alle Beteiligten dauerhaft zu gewährleisten.
Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa/FaSi)
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa/FaSi) im Bereich Bühnen und Studios unterstütze ich Sie bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben sowie bei der Planung und Organisation sicherer Arbeitsprozesse.
Mein Leistungsangebot umfasst:
- Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß DGUV Vorschrift 2
- Beratung zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen
- Erstellung und Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen
Betreuung von Veranstaltungen
Neben meiner Prüftätigkeit übernehme ich die Betreuung von Veranstaltungen als Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik gemäß § 39 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO).
In dieser Funktion agiere ich als Betreibervertretung vor Ort und sorge für den sicheren Zustand der Spielstätte, der betrieblichen Einrichtungen sowie der überlassenen Arbeitsmittel – in enger Abstimmung mit allen beteiligten Akteuren und Dienstleistern.